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Kosten & Konditionen
20 minütiges Kennenlerngespräch
kostenlos
30 min Therapie / Beratung
40 Euro* / 45 Euro*
Paket** Kranich (15 x 30 min) / Beratung
580 Euro* / 650 Euro*
Angebote
auf Anfrage
Hausbesuche gegen Aufpreis möglich
Auch Abend- und Wochenend-Termine
Anteilige Erstattung als Heilpraktikerkosten möglich, abhängig von Ihrer Zusatzversicherung.
Sie sind Selbstzahler und haben Ihr Wohlbefinden in Ihren eigenen Händen. Ich empfehle mind. 5 Sitzungen von 90 min. Nutzen Sie dazu das vergünstigte Paket Kranich. Gerne passe ich den Ablauf Ihrer Situation an.
* Psychotherapeutische Leistungen sind gem. § 4 Nr. 14 UStG (Heilbehandlung) von der Umsatzsteuer befreit. Das Beratungs- und Coachinghonorar ist inklusive 19% Mehrwertsteuer.
** Die Preise der Pakete, PMR-Kurse und Module sind günstiger gestaltet, weil sie vor Behandlungs- bzw Beratungsbeginn überwiesen werden müssen.
*** Unverbindliche Schnupperstunde inklusive 19% Mehrwertsteuer.
Das Honorar ist spätestens nach der Sitzung zu begleichen. Um uns sehr viel Zeit und Mühe zu ersparen, nehme ich bevorzugt Kartenzahlung über ein bereitgestelltes EC- Kartenlesegerät entgegen.
90 min für 45 Euro***
Sie sind sich unsicher, ob Kunsttherapie etwas für Sie ist?
Volle Kontrolle über die eigenen Daten - Die Vorteile der Selbstzahler
Wenn Sie eine Psychotherapie von der gesetzlichen und privaten Krankenkasse oder Zusatzversicherung abrechnen lassen, muss immer die Diagnose einer psychischen Erkrankung bzw. Störung vorgelegt werden. Diese Daten sind nun bei der Krankenversicherung in irgendeiner Form gespeichert und können von Ihnen nicht gelöscht werden. Doch wie und von wem werden diese "Krankheitsdaten" in Zukunft genutzt? Wieweit werden diese Daten zukünftig für die Einschätzung als "Risikopatient" verwendet? Als Selbstzahler liegt es in Ihrer alleinigen Verantwortung, wer die Daten zu sehen bekommt.

Schnelle Hilfe
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Geringe Wartezeiten
Unabhängig
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Unabhängig von äußeren Restriktionen und langwierigen Modalitäten wie beispielsweise dem kassenärztlichen Gesundheitssystem
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Keine Wartezeiten oder Ablehnung bei KV-Wechsel oder Eintritt in eine private KV, bei Abschluss einer Zusatzversicherung (Berufsunfähigkeit) oder ähnliches
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Behandlungsmöglichkeit trotz zweijähriger Sperrfrist nach beendeter oder abgebrochener Therapie als Kassenpatient
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Keine Probleme bei Beamtenanwartschaft
Anonym
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Weder Ihre Krankenkasse oder sonstige Stellen erfahren von Ihrem Anliegen
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Die Informationspflicht und -weitergabe liegt allein in Ihrer Verantwortung
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Diskretion: Keine Wartezimmersituation mit Begegnung anderer Patienten
Individuell
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Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten der Arbeitsweise, Dauer und Frequenz
Einfach
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Unbürokratische, effiziente Abläufe
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Höchste Transparenz von der Dokumentation, dem Therapieverlauf bis hin zu den Kosten
Professionell
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Ich habe mir einen hohen Qualitäts- und Professionalitätsanspruch durch meine langjährige Arbeit als Dipl. Media System Designer erarbeitet. Diesen Anspruch trage ich in meine therapeutische Arbeit hinein.
Mit Herz
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Ich bin mit ganzem Herzen Kunst-Therapeutin.
Wichtige Informationen
Erstattung von Heilpraktikerkosten - bitte informieren Sie sich vorab!
Heilpraktikerkosten werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Ob Sie Heilpraktikerkosten von Ihrer privaten Zusatzversicherung erstattet bekommen, fragen Sie bitte VORAB nach. Möglicherweise werden auch hier nicht die vollen Kosten übernommen.
Anthroposophische Kunsttherapie als Rezept - bitte informieren Sie sich vorab!
"Es besteht die Möglichkeit, Kunsttherapie auf Kassenrezept zu erhalten. Nach dem Bundesgerichtsurteil (BSG) vom 22.03.2005, Aktenzeichen B 1 A 1/03 R, dürfen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Kunsttherapie abzüglich einer Eigenbeteiligung von 10% der tatsächlichen Kosten erstatten. Außerdem gibt es einen diesbezüglichen Beschluss des BSG vom Oktober 2005, der aber noch nicht veröffentlicht wurde. Das Urteil wurde von der Securvita BKK erstritten und danach zunächst von der IKK Hamburg und der GEK anerkannt. Mittlerweile haben die BEK und einige BKKs diese Leistungen anerkannt und bezuschussen kunsttherapeutische Leistungen auf Einzelantrag.
Steuervorteile
Sehr oft lohnt es sich, die Kosten für Beratungs- oder Coachingsitzungen bei Ihrer Steuererklärung geltend zu machen. Ihr Steuerberater berät Sie sicher gern.
Terminabsage
Termine bitte ich 48 Stunden vorher per E-Mail oder Fax, gerne ohne Angabe von Gründen, abzusagen, da sie Ihnen sonst in Rechnung gestellt werden.
Rechtlicher Hinweis
„Heilpraktiker für Psychotherapie unterliegen nicht dem Psychotherapeutengesetz. Ihr Berufsfeld ist deshalb auch nicht auf die anerkannten psychotherapeutischen Verfahren nach § 1 Psychotherapeutengesetz beschränkt (Sozialministerium Mecklenburg- Vorpommern, 12.9.2003, AZ: IX 302).